Rückstausicherung in bestehenden Gebäuden nachrüsten
Bestandsgebäude stellen beim Nachrüsten einer Rückstausicherung besondere Anforderungen. Anders als im Neubau sind die Leitungsführungen bereits festgelegt, die baulichen Gegebenheiten vorgegeben und der Zugang zu den Grundleitungen oft eingeschränkt. Dennoch ist eine fachgerechte Nachrüstung in nahezu jedem Gebäude möglich – vom Einfamilienhaus über das Mehrfamilienhaus bis hin zum Altbau.
Der erste und wichtigste Schritt ist die gründliche Bestandsaufnahme. Dazu gehört die Prüfung des Rohrleitungsverlaufs und der Grundleitungen. Wo verlaufen die Abwasserleitungen im Gebäude? Welche Ablaufstellen sind daran angeschlossen und auf welcher Höhe liegen sie? Sind die Leitungen als Freispiegelleitungen ausgeführt oder verlaufen sie mit Gefälle? Auch die Lage der Ablaufstellen – Kellerabläufe, Waschmaschinenanschlüsse, Duschen, Waschbecken und gegebenenfalls Toiletten – muss vollständig erfasst werden. Entscheidend ist dabei die Rückstauebene: Alle Ablaufstellen, die unterhalb der Rückstauebene liegen, müssen gegen Rückstau gesichert werden.
Der Zugang zu den relevanten Leitungen ist bei der Nachrüstung oft die größte Herausforderung. In vielen Bestandsgebäuden liegen die Grundleitungen unter dem Kellerestrich oder in schwer zugänglichen Bereichen. Eine Bodenöffnung kann erforderlich sein, um an die Leitungen zu gelangen. In manchen Fällen ist auch ein Wanddurchbruch nötig, insbesondere wenn die Leitungen im Bereich von tragenden Bauteilen verlaufen. Im Außenbereich des Gebäudes können ebenfalls Zugangsarbeiten anfallen, etwa wenn die neue Rückstausicherung außerhalb des Gebäudes an den Anschlusskanal angebunden werden soll.
Bauliche Eingriffe bei der Nachrüstung
Bauliche Eingriffe sind bei einer Nachrüstung fast immer erforderlich. Typische Maßnahmen umfassen das Öffnen des Estrichs, um Grundleitungen freizulegen, das Freilegen von Leitungen im Erdreich unterhalb der Bodenplatte sowie gegebenenfalls Leitungsänderungen, wenn der vorhandene Rohrverlauf für den Einbau einer Rückstausicherung nicht optimal ist.
In vielen Fällen müssen Revisionsschächte neu gesetzt oder bestehende Schächte angepasst werden. Der Einbau der Rückstausicherung selbst kann innen – im Keller oder Technikraum – oder außen im Bereich des Grundstücksanschlusses erfolgen. Die Entscheidung hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab: Ist innen ausreichend Platz mit Zugang für Wartung? Ist die Leitungstiefe außen vertretbar? Welche Lösung minimiert die baulichen Eingriffe?
Hebeanlage: Besondere Anforderungen beim Nachrüsten
Wenn Ablaufstellen auch während eines Rückstaus genutzt werden müssen – etwa bei fäkalienhaltigem Abwasser oder bei regelmäßig genutzten Kellerräumen – ist eine Hebeanlage erforderlich. Beim Nachrüsten einer Hebeanlage in einem Bestandsgebäude kommen zusätzliche Anforderungen hinzu:
- Eine Behältergrube muss im Boden geschaffen werden – entweder durch Aufstemmen des Estrichs und Ausschachten oder durch eine Aufstellung oberhalb des Bodenniveaus, was die nutzbare Raumhöhe verringert.
- Der Stromanschluss für die Pumpe und die Steuerung muss vorhanden sein oder neu gelegt werden. Dies erfordert Elektroarbeiten durch einen Fachbetrieb.
- Die Entlüftung der Hebeanlage muss über Dach geführt werden. In Altbauten kann das bedeuten, dass eine Rohrleitung über mehrere Stockwerke verlegt werden muss.
- Die Druckleitung muss an die Grundleitung oberhalb der Rückstauebene angeschlossen werden. Bei ungünstigem Leitungsverlauf kann das umfangreichere Leitungsänderungen erfordern.
Zusätzlich können Maurer- und Betonarbeiten sowie eine nachträgliche Abdichtung der Bauteildurchführungen nötig sein. Jede Durchdringung der Gebäudehülle oder der Bodenplatte muss fachgerecht gegen eindringendes Wasser abgedichtet werden.
Arbeiten im bewohnten Gebäude
Ist das Gebäude während der Nachrüstung bewohnt, müssen die Abwasseranschlüsse während der Bauphase möglichst nutzbar bleiben oder eine vorübergehende Ersatzlösung geschaffen werden. Lärm, Staub und eingeschränkte Zugänglichkeit sind einzuplanen. Eine sorgfältige Bauablaufplanung minimiert die Beeinträchtigungen.
Nach dem Einbau ist die Wartung ein wesentlicher Faktor für die dauerhafte Funktion. Der Zugang zur Rückstausicherung oder Hebeanlage muss für regelmäßige Wartung und Prüfung freigehalten werden. Revisionsöffnungen und Schächte dürfen nicht verbaut oder zugestellt werden. Die Wartungsintervalle richten sich nach System, Nutzung, Herstellerangaben und den anwendbaren technischen Regeln – sie sind keine reine Formsache, sondern Voraussetzung für den Versicherungsschutz und die Betriebssicherheit.
Diese Informationen stellen eine allgemeine Übersicht dar. Wir vermitteln auf Anfrage an einen Fachbetrieb, der die Gegebenheiten vor Ort prüft und ein individuelles Konzept erstellt.